Mit der neuen Corona Verordnung des Landes Baden-Württemberg (gültig seit 03.04.2022),
gibt es keinerlei Einschränkungen mehr für den Sportbetrieb und die Zuschauer.
Da die Coronasituation jedoch anhält, empfehlen wir nach wie vor, sich an die
Abstands-, Hygiene- und Maskenempfehlung
nach §2 der CoronaVO zu halten.